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Übersetzung


Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einer Behörde, Hochschule, Universität, bei Gericht oder beim Arbeitgeber? Professionell und zuverlässig fertigen wir Ihnen eine anerkannte beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments an. Hierzu zählen Geburtsurkunden, Eheurkunden, Zeugnisse (z. B. Diplom oder Abitur) und sonstige Dokumente (z. B. Führerschein etc. , polizeiliches Führungszeugnis). Gerne übersetzen und beglaubigen wir auch Dokumente, die für die Unternehmenskommunikation bestimmt sind.

Die beglaubigten Übersetzungen werden nach gültigen Richtlinien (von amtlich anerkannten Übersetzern) angefertigt, nach denen der Aufbau der Übersetzung dem Ausgangsdokument entspricht.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von ermächtigten/vereidigten/beeidigten oder öffentlich bestellten Urkundenübersetzern  angefertigt werden. Die Bezeichnung der Übersetzer wird vom Bundesland festgelegt. Diese Fachübersetzer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor sie diese offiziellen Dokumente anfertigen dürfen. Daher wurden unsere Urkundenübersetzer von ihrem entsprechenden Oberlandesgericht ermächtigt, um beglaubigte Übersetzungen erstellen zu dürfen.





Fehler im Originaldokument


Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei einer beglaubigten Übersetzung keine Fehler in der Originalurkunde korrigiert werden können. Wenn ein Name falsch geschrieben wurde, dann kann der Übersetzer zwar einen Vermerk machen, aber er darf den Namen nicht korrigieren oder gar ändern. Bei der Einreichung Ihrer Unterlagen sollten Sie daher stets darauf achten, dass die Eigennamen (Vorname, Nachname, Orte etc.) korrekt sind.





Dolmetschen    



Art des Dolmetschens      


•Konsekutivdolmetschen


Konsekutivdolmetschen (zeitversetzte wörtliche Übertragung)

Das Konsekutivdolmetschen ist der älteste Dolmetschmodus. Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die wörtliche Übertragung zeitversetzt. Während des Vortrags macht sich der Dolmetscher ggf. Notizen und gibt anschließend das Gesagte in der Zielsprache wieder. Da dies zeitaufwändiger ist, kommt das Konsekutivdolmetschen eher bei Feiern oder anderen Veranstaltungen mit längeren Reden zum Einsatz.



•Simultandolmetschen


Simultandolmetschen (zeitgleiche Übertragung)

Das Simultandolmetschen ist ein noch relativ junger Dolmetschmodus. Beim Simultandolmetschen wird das gesprochene Wort nahezu zeitgleich wiedergegeben. Der Dolmetscher sitzt in einer sogenannten schallisolierten Dolmetschkabine und trägt Kopfhörer. Per Mikrofon überträgt er dann das Gesagte in die Zielsprache, welches wiederum von den Zuhörern auch per Kopfhörer empfangen werden kann. Das Simultandolmetschen ist sehr anstrengend, weswegen es sich auch bei längeren Veranstaltungen wie Konferenzen und Tagungen bewiesen hat, im Team zu arbeiten (zwei bis drei Dolmetscher).




•Flüsterdolmetschen


Flüsterdolmetschen (das Gesagte wird geflüstert)

Das Flüsterdolmetschen ist eine Form des Simultandolmetschens, kommt jedoch ohne technische Hilfsmittel aus. Gedolmetscht wird für maximal zwei Personen. Der Dolmetscher sitzt zwischen oder hinter seinen Zuhörern und spricht ihnen die Verdolmetschung sehr leise zu. Dies ist für die Stimme überaus anstrengend und somit nur zeitlich begrenzt möglich.




•Verhandlungsdolmetschen


Verhandlungsdolmetschen (satzweise Übertragung)

Beim Verhandlungsdolmetschen wird der Dialog satzweise in die Ausgangs- und Zielsprache abwechselnd übertragen. Somit wird eine Kommunikation zwischen den Gesprächspartnern ermöglicht. Wie der Name schon sagt, wird diese Variante meist bei Verhandlungen oder aber auch Besprechungen eingesetzt. Zusätzlich findet man diese Art des Dolmetschens noch bei Behörden oder in Krankenhäusern.